Da es auch bei uns inzwischen kälter wird und es nicht mehr nur nachts zu Temperaturen unter 0° Celsius kommen kann, möchten wir auf die Gefahren hinweisen, die von Schnee und Eis ausgehen können. Die offensichtlichste und größte Gefahr durch Eis und Schnee ist natürlich die Rutschgefahr. Durch gefrierende Nässe und Schnee auf den Straßen und Wegen verringert sich die Bodenhaftung enorm und teils stark unterschiedlich. Dies führt zu früherem Kontrollverlust des Fahrzeugs – speziell in Kurven – sowie längeren Bremswegen. Fahren Sie deshalb mit verringerter Geschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit! Dies gilt sowohl für Autos wie für Fahrräder und jegliche andere Fahrzeuge.
Auch als Fußgänger ist man von der Rutschgefahr betroffen. Gehen Sie auch hier mit Bedacht und vermeiden Sie wenn möglich eilige oder hektische Bewegungen, diese könnten zu einem Sturz führen. Gerade deshalb möchten wie hier noch einmal an die Räum- und Streupflicht erinnern. Ein jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet den angrenzenden öffentlichen Gehweg schnee- und eisfrei zu halten, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen können. In unserer Gemeinde sind diese Wege auch ausreichend und mit geeigneten Mitteln zu Streuen (jedoch ohne Salz!). Dies muss werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr gewährleistet sein. Diese Pflicht kann durchaus auch auf den Mieter übertragen werden. Sollte vor Ihrer Tür doch etwas geschehen, drohen im schlimmsten Fall Bußgelder oder Schadensersatzansprüche.
Eine weitere Gefahr die von den Schneemaßen ausgeht sind Dachlawinen. Gerade wenn die Sonne scheint, nachdem es viel geschneit hat, besteht hier ein erhöhtes Risiko. Achten Sie hierbei auf ihre Umgebung und eventuelle Warnhinweise! Es kann nicht jedem zugemutet werden sein Dach vom Schnee zu befreien, dennoch sollte ein jeder Hausbesitzer (und auch hier mögen wieder die Mieter in die Pflicht genommen werden) im Risikofall ein Warnschild oder ähnliches aufstellen.
Die letzte Gefahr auf die wir hier hinweisen wollen, ist der Einbruch in scheinbar gefrorene Gewässer. Betreten Sie gefrorene Gewässer niemals alleine! Überprüfen Sie vor dem Betreten der Eisfläche eventuelle Rettungsmöglichkeiten! Beachten Sie auch, das Eisflächen nicht an allen Stellen gleich dick sein müssen. Zu- und Abflüsse beeinflussen die Eisbildung ebenso wie Pflanzenwuchs. Sollte doch einmal jemand einbrechen, rufen Sie in jedem Fall Hilfe! Unter Berücksichtigung der Eigensicherung sollte möglichst schnell versucht werden den Eingebrochenen zu befreien. Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf und sprechen ihm Mut zu, machen Sie deutlich, dass ihm geholfen wird. Beruhigen Sie ihn, sodass dieser keine hektischen Bewegungen macht und sich weiter in Gefahr bringt. Der Eingebrochene sollte sich mit dem Oberkörper möglichst Flach auf das Eis legen. Ebenso sollten eventuelle Retter versuchen ihr Gewicht möglichst breit auf dem Eis zu verteilen. Gehen Sie also nicht über das Eis, sondern legen Sie sich auf das Eis, wenn vorhanden auch auf eine Leiter oder ähnliches. Nutzen Sie hierbei auch gerne längere Äste, um an den Eingebrochenen heranzukommen. Allerdings möchten wir an dieser Stelle nochmal hervorheben, dass Eigensicherung an erster Stelle steht!